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Klage gescheitert

Trotz 10.500 Euro Gehalt: Linken-Abgeordneter wollte vor Gericht mehr Rente für sich erzwingen

Der Linken-Politiker Klaus Ernst ist vor Gericht gescheitert. Er wollte zusätzlich zu seiner Bundestagsabgeordneten-Diät - die 10.500 Euro monatlich - auch noch die volle Rente ausgezahlt bekommen. Das Bundessozialgericht hält die Halbierung seiner Rente aber für verfassungskonform. 

Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Der ehemalige Vorsitzende der Linkspartei Klaus Ernst ist 68 Jahre alt und seit 2005 Mitglied des Bundestags. Es ist der wohl lukrativste Job für einen Sozialisten und wenn man so lange im Bundestag die blauen Sessel wärmt, wie Ernst es nun getan hat, dann hat man ausgesorgt – würde man denken. Doch für den Genossen Ernst war das noch nicht genug. Er wollte neben der Abgeordneten-Diät auch noch die volle Rente ausgezahlt bekommen – und ist dafür sogar vor Gericht gezogen. Dort pochte er auf die Verfassung – nun ist er am Mittwoch vor dem Bundessozialgericht gescheitert. 

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Das Problem ist für einen normalsterblichen Bürger nicht wirklich ersichtlich. Die Diät eines Bundestagsabgeordneten, wie Klaus Ernst einer ist, beträgt über 10.500 Euro monatlich. Damit kann man über die Runden kommen. Gerade wenn man als linker Politiker doch eh nicht an Geld oder materiellen Dingen interessiert ist, sondern nur am Klassenkampf und der Arbeiterbewegung. Doch Klaus Ernst beschäftigte zuletzt eine ganz andere Ungerechtigkeit. Viele Bundestagsabgeordnete sind über 65 oder 67 Jahre alt und haben einen Anspruch auf Rentenzahlungen. Doch während die glücklichen Durchschnittsbürger sich über ihr hart erarbeitetes Geld freuen können, bekommen Abgeordnete ihre Rente nicht in voller Höhe ausgezahlt. Nach aktuell geltender Rechtssprechung ist die Rente um 50 Prozent zu kürzen, solange die Diät bezogen wird, die vollen Rentenbezüge ruhen während des Mandats.

Ein Linker, der auf die Eigentumsgarantie pocht – wenn es um ihn geht

Klaus Ernst fand das unfair. Immerhin hat er als Gewerkschafter hart für sein Geld gearbeitet. Er zog somit gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vor Gericht. Doch das Bundessozialgericht hält die Kürzung seiner Rentenbezüge für verfassungskonform. Ironischerweise hatte der Linken-Politiker argumentiert, die Kürzung der Beträge würde einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie darstellen. Wenn es um die eigenen Kohle geht, ist Eigentum auch bei Politikern der SED-Nachfolgepartei plötzlich wieder hoch im Kurs. Zusätzlich sah er die halbe Rente auch als Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Freiheit des Abgeordneten. 

Das Sozialgericht Würzburg hatte seine Klage in erster Instanz abgewiesen. Daraufhin wandte Ernst sich mit einer Sprungrevision direkt an das Bundessozialgericht. Dieses schloss sich der Argumentation des Sozialgerichts Würzburg an. „Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei der Abgeordnetenentschädigung um eine Leistung mit Alimentationscharakter, die alle weiteren Leistungen aus öffentlichen Mitteln ausschließt, soweit sie nicht einen Ausgleich für mit dem Mandat verbundenen Aufwand darstellen“, führt das Gericht aus.

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Das Bundesverfassungsgericht sieht als Mittel aus öffentlichen Kassen nicht nur Alimentationsleistungen aus einem Dienstverhältnis mit einem öffentlich-rechtlichen Träger an, sondern auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Dass die Rente zu erheblichen Teil auf eigenen Leistungen beruhe, steht dem dabei nicht entgegen. Man will mit der Ruhensvorschrift verhindern, dass mehrere Leistungen aus öffentlichen Kassen, die eigentlich eine unterhaltssichernde Funktion haben sollen, gleichzeitig im vollen Umfang ausgezahlt werden. Diese Funktion ist nach Sicht des Gerichts geeignet, um den Eingriff in die Grundrechte der Abgeordneten zu rechtfertigen. 

Monatsgehalt von 10.500 Euro

Nach Ansicht des Gerichts verstößt das Ruhen der Ansprüche auch nicht gegen das Übermaßgebot, da dem Kläger noch ein substantieller Teil seiner Rente verbleibt und die wesentlich höhere Diät nicht gekürzt worden ist. Die Argumentation ist angesichts der immensen Höhe der Abgeordnetendiät einleuchtend. Ernst bekommt bereits jeden Monat 10.500 Euro ausgezahlt. Damit kann er sich problemlos ein wohlhabendes Leben finanzieren. Immerhin sind dabei auch die anderen Begünstigungen, die einem Bundestagsabgeordneten zu stehen, noch gar nicht berücksichtigt.

Mit diesem Geld alleine liegt er sehr weit über dem Durchschnittsgehalt in Deutschland. Nach dem Statistischen Bundesamt lag das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten im April 2022 bei 4.105 Euro. Ernst und seine Kollegen erhalten somit mehr als doppelt so viel. Dass er also weiterhin die volle Rente ausgezahlt bekommen sollte, obwohl seine Existenz weit mehr als gesichert ist, kann damit schon mal berechtigt kritisch gesehen werden.

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